Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Willenserklärung. Die Willenserklärung kann zu Lebzeiten selbst verfasst worden sein oder aber im Todesfall von einem nahe stehenden Verwandten oder Bekannten geschrieben und vorgelegt werden – so sieht es das Feuerbestattungsgesetz vor. Zweifelsfrei ist immer die eigenhändig formulierte Willenserklärung:

Mein letzter Wille

Ich, Hermann Mustermann, möchte nach meinem Tode eine Feuerbestattung und in unserem Familiengrab in Bergisch Gladbach beigesetzt werden.

Ort, Datum, Unterschrift

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Urnenwahl- und Urnenreihengräber

Ähnlich wie bei der Erdbestattung bieten die Friedhofsverwaltungen Urnenwahl- und Urnenreihengräber an. Außerdem besteht auf dem Friedhof Gronau die Möglichkeit der Beisetzung in einem anonymen Urnengrab. Ruhefristen und Kosten sind in den Friedhofssatzungen festgelegt (nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Friedhofsverwaltungen).

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung ist in der Regel eine Feuerbestattung, bei der die Urnenbeisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne Kennzeichnung der persönlichen Angaben erfolgt. Zeitpunkt und Ort der Beisetzung werden von der Friedhofsverwaltung bestimmt.

Das pflegefreie Urnengrab

Die Bestattung erfolgt auf einer Rasenfläche, die Kennzeichnung erfolgt mit einen Liegegrabstein mit Inschrift.

Bestattungsgärten sind eine Kooperation zwischen dem Friedhof und einer Friedhofsgärtner-Genossenschaft. Es handelt sich um landschaftlich gestaltete Friedhofsflächen, in denen sowohl Urnen- als auch Erdbestattungen durchgeführt werden können.

Bestattungsgärten gibt es in Bergisch Gladbach auf folgenden Friedhöfen: Waldfriedhof Schildgen, St. Laurentius, Paffrath, Quirlsberg sowie auf vielen Friedhöfen der Stadt Köln. Informieren können Sie sich auf der Website der Bestattungsgärten.